Was ist eine Apostille und wozu dient sie?
Es handelt sich dabei um die Beglaubigung der Echtheit öffentlicher Urkunden; eine Formalität, durch die eine zuständige Behörde des jeweiligen Staates die Unterschrift und die Eigenschaft, in der der Unterzeichner der öffentlichen Urkunde gehandelt hat, sowie gegebenenfalls die Echtheit des entsprechenden Siegels oder Stempels anerkennt und bestätigt (Artikel 2, EU-Apostille-Verordnung).
Zuständige Behörde für die Ausstellung einer Apostille:
- Generalstaatsanwaltschaft (Portugal)
- Infos beim Auswärtigen Amt (Deutschland)
- BMEIA (Österreich)
- Staatskanzlei des Kantons (Schweiz)
- Regierungskanzlei (Liechtenstein)
- MAEE (Luxemburg)
Die Apostillen werden vom Herkunftsland des Dokuments ausgestellt und beglaubigt.
Mit der Ausstellung einer Apostille bescheinigt die zuständige Behörde:
• die Echtheit der Unterschrift auf der zugrunde liegenden öffentlichen Urkunde (falls zutreffend);
• die Eigenschaft, in der die Person, die das Dokument unterzeichnet hat, gehandelt hat; und
• die Angaben zum Stempel oder Siegel auf dem Dokument (falls zutreffend).