Die Fähigheit zu übersetzen bedeutet:
(1) Die Fähigkeit, die Anweisungen des Kunden zu verstehen und zu befolgen; (2) Fließende Beherrschung der beiden Sprachen, mit denen der Übersetzer arbeitet; (3) Die Fähigkeit, Texte auf professionellem Niveau zu übersetzen, einschließlich der Erkennung von Problemen beim Textverständnis und bei der Textproduktion; (4) Sprach- und Fachkompetenz in der Ausgangssprache und der Zielsprache; (5) Fähigkeit zur Recherche, Beschaffung und Verarbeitung von Informationen und Kenntnisse im Umgang mit Recherchetools mit der Fähigkeit, geeignete Strategien für die effiziente Nutzung der verfügbaren Informationsquellen zu entwickeln; (6) Technische Kompetenz für die Ausführung technischer Übersetzungen, einschließlich der Fähigkeit, Informationstechnologien und Terminologiesammlungen zu nutzen.